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Spenden
Reglement zur Sammlung und zum Einsatz des notwendigen Geldes für die Realisierung des Projekts "Fisch und Früchte für Ndangueng"

 

Vorgesehene Dauer der Sammlung

Bis 1. April 2020

 

Zielbetrag

Fr 120'000.- 

 

Ziel der Sammlung

Wird das Sammelziel nicht erreicht, verlängert sich die Sammelfrist um 6 Monate.

Sollte der Zielbetrag auch in dieser Zeit nicht erreicht werden, werden Gewinn und Kapital einer anderen wegen Gemeinnützigkeit oder öffentlichen Zwecks steuerbefreiten juristischen Person mit Sitz in der Schweiz zugewendet.

Die direkten Unkosten für die Geldbeschaffung können abgegolten werden.

Keine Vergütung von Arbeits- und Zeitaufwand.

 

Wird das etappenweise Sammelziel erreicht, wird die Realisierung des Projektes in vier Etappen in die Wege geleitet.

Nach der Bezahlung der Baukosten und der Kosten für die Inbetriebnahme sowie der direkten Unkosten für die Sammlung, wird das Restkapital für drei Jahre deponiert. Sollten in den ersten beiden Betriebsjahren wesentliche Anpassungen oder Verbesserungen nötig sein, können deren Kosten aus dem Restkapital gedeckt werden.

 

Geld, das nicht direkt ins Projekt eingeflossen ist, wird nach dem 3. Betriebsjahr der Anlage an eine wegen Gemeinnützigkeit oder öffentlichen Zwecks steuerbefreiten juristischen Person mit Sitz in der Schweiz zugewendet.

 

Damit wird das Spendenkonto aufgelöst.

 

Aufsicht

Das Rechnungsjahr dauert vom 1. April bis zum 31. März. 

Prüfstelle ist die Firma Agrarberatungen Santschi GmbH, 3250 Lyss. Sie prüft auf Ende des Rechnungsjahres den Geldfluss und den Rechnungsabschluss auf korrekte Buchführung und statutengemässe Verwendung des Geldes. Sie erstattet jährlich Bericht zuhanden des Vereins und der Geldgeber. Gönner mit einem Spendenbetrag von über Fr 500.- werden am Ende des Rechnungsjahres über den Stand des Projektes und die finanzielle Situation orientiert (Jahresbericht und Jahresrechnung).

 

Dieses Spendenreglement ist integrierter Teil der Statuten und ersetzt das Spendenreglement vom 4.April 2013.

 

Genehmigt an der Mitgliederversammlung vom 15. Juli 2014

 

Hanspeter Wiedmer

Christine Wiedmer

Mathilde Bürgin Ndo

Ulrich Gurtner

 

Unsrer Bankverbindung:

BEKB  Berner Kantonalbank 

PC  30-106-9    z.G. Kto. CH28 0079 0042 9238 5385 5  

 

 

Spenden zugunsten unseres Vereins können vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden.

 

Verfügung zur Steuerbefreiung (Steuerverwaltung des Kantons Bern)

 

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