
Fisch und Früchte für Ndangueng
Statuten
Rechtsgrundlage
Das Schweizerische Zivilgesetzbuch, Art. 60 – 79
Name
Fisch und Früchte für Ndangueng
Sitz
Gemeinde Buchholterberg
z.Z. per Adresse Hanspeter Wiedmer, Büel 7, 3615 Heimenschwand
Zweck
Beschaffung und Einsatz der finanziellen Mittel für die Realisierung des Projektes „Fisch und Früchte für NDANGUENG“, gemäss der angefügten Projektbeschreibung.
Mitglieder
Die Gründungsmitglieder gemäss Gründungsprotokoll. Die Mitgliederversammlung kann weitere Personen, die den Verein im Sinne dieser Statuten unterstützen wollen, als Mitglieder aufnehmen. Auf Antrag eines Mitglieds kann die Mitgliederversammlung durch Mehrheitsbeschluss eine Person ausschliessen.
Organisation
Bestimmendes Organ ist die Mitgliederversammlung. Der Vorstand als ausführendes Organ wird gebildet aus 5 Personen mit folgenden Kernbereichen:
-
Vorsitz / Vertretung gegen aussen
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Sekretariat / Rechnungsführung
-
Beisitz / Kontakt zu Kamerun
Der Vorstand konstituiert sich selbst. Mitgliederversammlung und Vorstand entscheiden mit einfachem Mehr.
Haftung
Das Vereinsvermögen haftet für die Verpflichtungen des Vereins.
Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Mittel / Finanzielles
Alle Spendengelder sind ausschliesslich für das Projekt "Fisch und Früchte für Ndangueng" einzusetzen. Es werden keine Mitgliederbeiträge erhoben. Die Vereinsarbeit der Mitglieder ist ehrenamtlich. Spesenentschädigungen erfolgen gemäss Spendenreglement. Die übrigen finanziellen Belange sind im angefügten Spendenreglement festgehalten.
Auflösung
Der Verein wird aufgelöst, wenn das Projekt fertig gestellt ist, sich der Betrieb normal eingespielt hat und eine Beobachtungsfrist von 3 Jahren abgelaufen ist.
Im Falle einer Auflösung oder Fusion werden Gewinn und Kapital einer anderen wegen Gemeinnützigkeit oder öffentlichen Zwecks steuerbefreiten juristischen Person mit Sitz in der Schweiz zugewendet.
Unterschriftsberechtigung
Zur Unterschrift berechtigt ist der oder die Vorsitzende oder eine durch die Mitgliederversammlung bevollmächtigte Person.
Diese Statuten wurden an der Mitgliederversammlung vom 15. Juli 2014 beschlossen und ersetzen die Statuten vom 4. April 2013
Thun, 15. Juli 2014
Die Gründungsmitglieder
Hanspeter Wiedmer
Christine Wiedmer
Mathilde Bürgin - Ndo
Ulrich Gurtner