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Statuten

Rechtsgrundlage

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch,  Art. 60 – 79

 

Name

Fisch und Früchte für Ndangueng

 

Sitz

Gemeinde Buchholterberg

z.Z. per Adresse  Hanspeter Wiedmer, Büel 7, 3615 Heimenschwand

 

Zweck

Beschaffung und Einsatz der finanziellen Mittel für die Realisierung des  Projektes „Fisch und Früchte für NDANGUENG“, gemäss der angefügten Projektbeschreibung.

 

Mitglieder

Die Gründungsmitglieder gemäss Gründungsprotokoll. Die Mitgliederversammlung kann weitere Personen, die den Verein im Sinne dieser Statuten unterstützen wollen, als Mitglieder aufnehmen. Auf Antrag eines Mitglieds kann die Mitgliederversammlung durch Mehrheitsbeschluss eine Person ausschliessen.

 

Organisation

Bestimmendes Organ ist die Mitgliederversammlung. Der Vorstand als ausführendes Organ wird gebildet aus 5 Personen mit folgenden Kernbereichen:

  • Vorsitz / Vertretung gegen aussen

  • Sekretariat / Rechnungsführung

  • Beisitz / Kontakt zu Kamerun

Der Vorstand konstituiert sich selbst. Mitgliederversammlung und Vorstand entscheiden mit einfachem Mehr.

 

Haftung

Das Vereinsvermögen haftet für die Verpflichtungen des Vereins.

Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

 

Mittel / Finanzielles

Alle Spendengelder sind ausschliesslich für das Projekt "Fisch und Früchte für Ndangueng" einzusetzen. Es werden keine Mitgliederbeiträge erhoben. Die Vereinsarbeit der Mitglieder ist ehrenamtlich. Spesenentschädigungen erfolgen gemäss Spendenreglement. Die übrigen finanziellen Belange sind im angefügten Spendenreglement festgehalten.

 

Auflösung

Der Verein wird aufgelöst, wenn das Projekt fertig gestellt ist, sich der Betrieb normal eingespielt hat und eine Beobachtungsfrist von 3 Jahren abgelaufen ist.

Im Falle einer Auflösung oder Fusion werden Gewinn und Kapital einer anderen wegen Gemeinnützigkeit oder öffentlichen Zwecks steuerbefreiten juristischen Person mit Sitz in der Schweiz zugewendet.

 

Unterschriftsberechtigung

Zur Unterschrift berechtigt ist der oder die Vorsitzende oder eine durch die Mitgliederversammlung bevollmächtigte Person.

 

Diese Statuten wurden an der Mitgliederversammlung vom 15. Juli 2014 beschlossen und ersetzen die Statuten vom 4. April 2013

 

Thun, 15. Juli  2014

 

Die Gründungsmitglieder

Hanspeter Wiedmer

Christine Wiedmer

Mathilde Bürgin - Ndo

Ulrich Gurtner

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